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Freude bei Waisen im Fastenmonat

Neben den Projekten der WEFA zum Fastenmonat Ramadan, wie Nahrungsmittelpakete zum Fastenbrechen, die Mobilküche zur Verteilung von Mahlzeiten, Verteilung von Brot auf dem Gazastreifen, kollektive Mahlzeiten zum Fastenbrechen, Almosengabe (Zakat), Pflichtgabe im Fastenmonat (Zakat-ul Fitr) und Almosen, sind auch Hilfsleistungen für Waisen vorgesehen. In zahlreichen Ländern und Regionen, in denen Hilfe geleistet wird, wird auch Waisenkindern eine Freude bereitet, die ihre Väter bei Kriegen oder Naturkatastrophen verloren haben. Den Kindern wird neben Taschengeld zum Festtag, Festtagskleidung und verschiedene Geschenke verteilt. Kindern im Schulalter werden Schreibwaren verteilt.

Ein Teil der Hilfe wird in den Waisenhäusern geleistet, wobei die andere Hälfte Waisenkindern geleistet wird, die bei ihren Verwandten unterkommen. Die Humanitäre Hilfsorganisation WEFA sichert den Waisenkindern mit den Spendengeldern aus dem Projekt Patenschaft für Waisen Unterkunft, Bildung und Übernahme der Gesundheitskosten.

 

Wohltätige, die Waisenkindern Festtagskleidung schenken möchten, können einen Betrag in Höhe von 10,- Euro spenden. Für eine Patenschaft jedoch wird monatlich 35,- Euro bezahlt. Wohltätigen, die die Patenschaft für einen Waisen mit einem monatlichen Betrag  übernehmen möchten, werden Informationen über den Waisen geschickt und in einem Jahresbericht mit einem Foto des Waisen wird über die schulische und Gesundheitslage des Waisen berichtet. Auf Wunsch können die Paten Briefkontakt mit dem Waisen aufnehmen